Eingetragen am 19. Dezember 2008 in der Kategorie:
Kurioses, rechtliches
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Wie ich gerade im Radio gehört habe ist der letzte Woche bekannt gewordene Datenklauskandal bei weitem nicht so weit reichend wie zu nächst befürchtet, sondern viel mehr und vor allem einfach lustig. Hintergrund des augenscheinlichen Datenklaus bei dem mehrere zehntausende Kreditkartendaten inkl. Pin an die Frankfurter Rundschau geschickt wurden ist ein peinlicher Vorfall bei einem Kurierdienst. Anscheinend hatte ein Dienstleister der Berliner Landesbank die Daten per Kurier an zurück an die Landesbank geschickt. Von 6 verschickten Paketen kamen aber nur 5 an. Was war passiert? Ganz einfach. 2 Fahrer des beauftragen Kurierdienstes hatten unterwegs Hunger und verspeisten einen, ebenfalls auszuliefernden Christstollen, der an die Frankfurter Rundschau adressiert war, um diesen Christstollen-Raub zu vertuschen, klebten sie den Adress-Aufkleber des Christstollen einfach auf eines der 6 Pakete für die Berliner Landesbank.
Somit können alle Kreditkarten Inhaber einer Kreditkarte der Berliner Landesbank, von Amazon oder vom ADAC aufatmen. Und nein, das ist kein Scherz und so lustig es auf den ersten Blick erscheint, so bedenklich ist es auf den zweiten. Denn man muss bedenken das die Berliner Landesbank sicherlich nicht als einziges Unternehmen Kuriere zum Versand von vertraulichen Daten verwendet und evtl. auch nicht die einzige Band ist die diese Daten nicht verschlüsselt. Na dann gute Nacht …
Eingetragen am 13. Dezember 2008 in der Kategorie:
rechtliches
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Erneut erschüttert ein Datenklauskandal Deutschland. Laut Angaben der “Frankfurter Rundschau” sind der Berliner Landesbank zehntausende Kreditkartendaten gestohlen worden. Zu den sehr detaillierten Angaben gehört unteranderem auch die jeweiligen PIN Codes. Damit können die Diebe nun theoretisch sämtlche Kreditkartenkonten der Berliner Landesbank bis zum Kreditrahmen leergeräumt werden. Verantwortlich für das Datenleck ist anscheinend der Dienstleister AtosWorldline der für die Berliner Landesbank die Abrechnungen erstellt.
Lesbar sind Vor- und Nachname der Kunden, Adresse, Kreditkartennummer, Kontonummer und jede einzelne Bezahl-Aktion mit dazugehörigem Betrag. Auch Auslandsbuchungen, Rücküberweisungen und die kompletten Zahlungsabwicklungen zwischen Firmen und Banken sind nachvollziehbar. Die Daten stammen aus diesem Jahr, viele Auflistungen bilden die Einkäufe der Kunden im August 2008 ab.
Betroffen sind übrigens alle die eine Kreditkarte der Berliner Landesbank oder eine Karte vom Internethändler Amazon oder vom ADAC nutzen. Kurios dabei ist das die Daten auf so genannten Mikrofiches gespeichert wurden, diese Technik ist inzwischen total veraltet und entspricht wohl auch nicht den aktuellen Sicherheitsvorschriften.
Wenn man sowas hört kann man immer wieder einfach nur den Kopf schütteln. Wie kann es in einem High Tech Land passieren, dass solch wichtige Daten so wenig geschützt werden, gerade wo doch inzwischen jeder die Gefahr erkannt haben sollte. Da fällt einem wirklich nicht mehr viel ein.
Seine Meinung via Blog zu verbreiten /und damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit/ ist in Italien jetzt verboten, zumindest fast. In Italien muss man, laut einem Bericht von theregister.co.uk, seinen Blog vom Staat genehmigen lassen. Ansonsten drohen Bußgelder und Gefängnisstrafen! Und ich dachte immer Deutschland wäre nicht mehr zu toppen, andererseits: Die Engländer wollten ja auch eine Internetsendezeit einführen.
Eingetragen am 16. November 2008 in der Kategorie:
Politik, Web 2.0, rechtliches
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Nachdem ich gestern noch, wie wohl 80 Prozent aller Blogs der deutschen Blogosphäre, über die Sperrung der Domain wikipedia.de aufgrund einer einstweiligen Verfügung erwirkt durch den Linken Politiker Lutz Heilmann berichtet hatte gibt es nun einen Wandel. Laut heise Online sieht Heilmann wohl keinen Grund mehr für ein Vorgehen gegen Wikipedia, da die Inhalte inzwischen weitgehend zensiert korrigiert worden sind.
heise Online zitiert Heilmann mit den Worten:
Nachdem die falschen, ehrabschneidenden und deshalb mein Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte weitgehend aus dem entsprechenden Artikel entfernt wurden, habe ich gegenüber dem Wikimedia e.V. erklärt, dass ich keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde und die Weiterleitung auf die Wikipedia-Inhalte unter de.wikipedia.org wieder geschaltet werden kann.”, erklärt der Abgeordnete. “Der juristische Weg hat sich dafür insoweit als problematisch erwiesen, als durch die Struktur von Wikipedia die anderen Userinnen und User in Mitleidenschafft gezogen werden. Das war nicht meine Absicht.
Zwar verzichtet Heilmann damit auf einen weiteren juristischen Kampf mit Wikimedia Deutschland, jedoch bleiben die Anzeigen gegen drei Wikipedia Autoren stehen, die die angeblich falschen Behauptungen, die ja ursprünglich vom Spiegel aufgedeckt wurden, in den Wikipedia Artikel eingetragen haben.
Wundert euch nicht das die Domain Wikipedia.de noch nicht wieder auf de.wikipedia.org weiterleitet. Zwar verzichtet Heilmann auf die die Aufrechterhaltung der einstweilige Verfügung, allerdings muss dies noch von einem Gericht bestätigt werden, vorraussichtlich wird Wikipedia als am Montag Nachmittag über wikipedia.de erreichbar sein.
Eingetragen am 15. November 2008 in der Kategorie:
Politik, Web 2.0, rechtliches
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Der Linke Politiker Lutz Heilmann hat die deutsche Startseite von Wikipedia stillgelegt. Per einstweiliger Verfügung untersagt Heilmann der Wikimedia Deutschland die Weiterleitung der Domain wikipedia.de auf wikipedia.org bzw. de.wikipedia.org. Heilmann selbst, der laut Wikipedia seine Immunität aufgrund von Drohungen gegen seinen ehemaligen Lebensgefährten verloren hat und zudem für die Stasi gearbeitet haben soll, erklärt laut heise online “Wenn die falschen Behauptungen verschwinden, werde ich die Einstweilige Verfügung sofort außer Kraft setzen”.
Wikimedia äußert sich auf wikipedia.de folgendermaßen:
Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, “die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten”, solange “unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org” bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.
Meiner Meinung nach hat sich Heilmann damit selber ins Bein geschossen. Durch diese einstweilige Verfügung hat er erst das Interesse der breiten Öffentlichkeit auf sich und den Wikipedia Eintrag und damit seine Vergangenheit (?) gelenkt. Aber da der Wikimedia Verein bisher noch gegen jede einstweilige Verfügung angekommen ist, wird auch dieser Zwischenfall nur wieder etwas mehr Spendengelder für Wikimedia Deutschland bedeuten.
Eingetragen am 3. November 2008 in der Kategorie:
Internet, Politik, rechtliches
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Eine etwas ältere Meldung die bisher noch nicht in meinem Feedreader aufgetaucht ist möchte ich euch nicht vorenthalten. Wie bereits letzte Woche bekannt wurde will die Deutsche National Bibliothek vielen Webmastern entgegen kommen und einen eigenen Spider, wie den Google Bot, durchs deutsche Netz schicken und die Seiten selber indexieren und in die Deutsche National Bibliothek aufnehmen. Damit will man den Webmastern Arbeit abnehmen, damit diese nicht jede ihrer Online Publikationen bei der kleinsten Änderung einzeln bei der DNB einreichen müssen. Somit will man anscheinend auch den Planungen in etlichen Foren entgegen wirken jeglichen Kleinkram einzureichen und damit die DNB zuzuspammen.
Alles weitere könnt ihr bei heise weiterlesen …
Eingetragen am 29. Oktober 2008 in der Kategorie:
Google und Co, rechtliches
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Google hat seinen Streit mit Autoren und Verlegern um die Nutzung von eingescannten Büchern in der Google Büchersuche beigelegt. Wie heute bekannt wurde hat sich Google mit den Verlegern auf eine Gewinnteilung sowie eine Sofortzahlung in Höhe von 125 Millionen geeinigt. Der Vergleich muss allerdings noch vom Gericht bestätigt werden.
Quelle: Manager Magazin
Eingetragen am 23. Oktober 2008 in der Kategorie:
Internet, Politik, rechtliches
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Gleiches Recht für alle oder lieber doch nicht? Aber wer Rechte will bekommt auch Pflichten auferlegt.
Heute tritt die stark umstrittene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) in Kraft. Die erst gestern in ihrer endgültigen Form veröffentlichte Verordnung verlangt neben der Einreichung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften auch die Einreichung einer Kopie von reinen Internet Publikationen bzw. Medienwerken, zum Beispiel Artikeln und Beiträgen aus Blogs, Foren und Wikis. Neben Artikeln sollen auch Grafiken und Software unter die Verordnung fallen. Wer der Aufforderung seine Publikationen der Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen nicht nachkommt riskiert eine Abmahnung von bis zu 10.000 Euro.
Doch nicht jeder Blogbetreiber muss nun regelmäßig seine Blogartikel einreichen. Wer beispielsweise sein Blog lediglich privat betreibt muss dies nicht tun. Zudem können und sollen Online Publikationen online per FTP und bevorzugt als PDF einreichbar sein.
Ich persönlich halte diese Verordnung für (noch) nicht zeitgemäß. Zwar ist dies sicherlich für die Zukunft der richtige Schritt das Internet als vollwertiges Medium anzuerkennen, doch sollte man dies nicht nur an einer Front tun. Es gibt sehr viele Bereiche im Internet wo eine Rechtsunklarheit herrscht, weil keine bzw. kaum Gesetze für das Internet bestehen und diese meist sehr ungenau oder veraltet sind. So machen die Gerichte derzeit die Internetgesetze oder es werden Gesetze die eigentlich für Printmedien verabschiedet wurden für das Internet neu ausgelegt. Vielleicht sollte man mit einer Neuregelung des Abmahnwesens oder des Datenschutzes explizit auf das Internet bezogen anfangen?
Eingetragen am 10. Oktober 2008 in der Kategorie:
Internet, rechtliches
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Wie die Online Ausgabe der Washington Post bereits am Mittwoch berichtete sollen auf Anordnung eines Berufungsgerichts von Kentucky über 140 Domains beschlagnahmt worden sein. Unter allen Domains waren in Amerika verbotene Inhalte veröffentlicht worden, das kuriose und erschreckende dabei ist das es sich um internationale und ausländische Domains handelte und auch die Betreiber der Angebote nicht unter US-Recht standen. Unter die beschlagnahmten Adressen fallen laut Washington Post auch bekannte Adressen wie FullTiltPoker.com.
Zwar muss gesagt sein das in diesem Fall die DNS Anbieter der jeweiligen Seiten amerikanischen Recht unterstehen, dennoch ist es nicht ausgeschlossen das sich auch die obersten Stellen wie die Icann dem Urteil beugen würden. Notfalls könnte auch einfach die Löschung der DNS Einträge auf den amerikanischen DNS Servern der IANA befohlen werden. Es gibt also immer Mittel und Wege Seiten aus dem Internet zu verbannen, selbst wenn man gegen die eigentlichen Betreiber nicht vorgehen kann und diese nur in einem Land eine Straftat begehen.
Da stellt sich mir doch die Frage ob unsere Bundesregierung jetzt einfach so Seiten die gegen den deutschen Jugendschutz verstoßen, wie zum Beispiel Youporn, vom Netz nehmen lassen könnte. Oder die Chinesen Ihre Gegner nicht nur aus Suchmaschinen sondern gleich aus dem ganzen Netz werfen könnte?
Schon erschreckend was ein einzelnes Gericht oder Land auf Grundlage national herrschender Gesetze international ausrichten kann …
Eingetragen am 31. August 2008 in der Kategorie:
Web 2.0, rechtliches
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Das englischsprachige Videoportal Veoh ist laut Cnet erfolgreich aus dem Rechtsstreit mit der Io Group hervorgegangen. In dem Rechtsstreit ging es um das unerlaubte zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschütztem Videomaterial. Die Klage der Io Group wurde mit der Begründung abgewiesen, dass Veoh nicht für die von Dritten eingestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.
Die Entscheidung begründet darauf das Veoh “angemessene Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern“. So weißt Veoh vor dem Video Upload darauf hin das die Videos frei von Rechten dritter sein müssen. Zudem bietet Veoh die Möglichkeit urheberrechtlich geschützte Videos zu melden, im Gegensatz zu anderen Videoportalen werden Videos bei einer Meldung vorsorglich automatisch gesperrt. Bei Youtube und auch Myvideo ist es standard, dass nach einer Meldung die Videos online bleiben, bis sich ein Mitarbeiter mit der Beschwerde auseinander gesetzt hat.
Interessant ist sicherlich wie sich die das Urteil auf die Rechtssprechung im Fall der Klage von Viacom gegenüber Youtube bemerkbar machen wird …