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Gleiches Recht für alle oder lieber doch nicht? Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die DNB

Posted by netdynamic | Posted in Allgemein | Posted on 23-10-2008

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Gleiches Recht für alle oder lieber doch nicht? Aber wer Rechte will bekommt auch Pflichten auferlegt.

Heute tritt die stark umstrittene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) in Kraft. Die erst gestern in ihrer endgültigen Form veröffentlichte Verordnung verlangt neben der Einreichung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften auch die Einreichung einer Kopie von reinen Internet Publikationen bzw. Medienwerken, zum Beispiel Artikeln und Beiträgen aus Blogs, Foren und Wikis. Neben Artikeln sollen auch Grafiken und Software unter die Verordnung fallen. Wer der Aufforderung seine Publikationen der Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen nicht nachkommt riskiert eine Abmahnung von bis zu 10.000 Euro.

Doch nicht jeder Blogbetreiber muss nun regelmäßig seine Blogartikel einreichen. Wer beispielsweise sein Blog lediglich privat betreibt muss dies nicht tun. Zudem können und sollen Online Publikationen online per FTP und bevorzugt als PDF einreichbar sein.

Ich persönlich halte diese Verordnung für (noch) nicht zeitgemäß. Zwar ist dies sicherlich für die Zukunft der richtige Schritt das Internet als vollwertiges Medium anzuerkennen, doch sollte man dies nicht nur an einer Front tun.  Es gibt sehr viele Bereiche im Internet wo eine Rechtsunklarheit herrscht, weil keine bzw. kaum Gesetze für das Internet bestehen und diese meist sehr ungenau oder veraltet sind. So machen die Gerichte derzeit die Internetgesetze oder es werden Gesetze die eigentlich für Printmedien verabschiedet wurden für das Internet neu ausgelegt. Vielleicht sollte man mit einer Neuregelung des Abmahnwesens oder des Datenschutzes explizit auf das Internet bezogen anfangen?

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Comments (2)

Gerade eine Idee gehabt: Warum abonieren die nicht einfach alle Feeds von deutschen Websits?

Weil nicht alle Seiten Feeds haben, aber ein Crawler der die Webseiten selber crawlt reicht ja vollkommen.

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