Eingetragen am 3. November 2008 in der Kategorie:
Internet, Politik, rechtliches
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Eine etwas ältere Meldung die bisher noch nicht in meinem Feedreader aufgetaucht ist möchte ich euch nicht vorenthalten. Wie bereits letzte Woche bekannt wurde will die Deutsche National Bibliothek vielen Webmastern entgegen kommen und einen eigenen Spider, wie den Google Bot, durchs deutsche Netz schicken und die Seiten selber indexieren und in die Deutsche National Bibliothek aufnehmen. Damit will man den Webmastern Arbeit abnehmen, damit diese nicht jede ihrer Online Publikationen bei der kleinsten Änderung einzeln bei der DNB einreichen müssen. Somit will man anscheinend auch den Planungen in etlichen Foren entgegen wirken jeglichen Kleinkram einzureichen und damit die DNB zuzuspammen.
Alles weitere könnt ihr bei heise weiterlesen …
Eingetragen am 24. Oktober 2008 in der Kategorie:
Interviews und Meinungen
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Einige Gedanken zur Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen von Holger Lorenz.
Wenn man sich mal die ursprüngliche Idee der Katalogisierung von (materiellen) Veröffentlichungen anschaut dann war die gar nicht schlecht und die Archive sind aus historischer Sicht heute für viele Zwecke unersetzbar.
Allerdings galten damals drei miteinander verknüpfte Bedingungen:
1. Publizieren (besonders in Buchform) war hinreichend aufwändig und teuer, um einen gewissen Standard der Inhalte und eine Begrenztheit der Angebotstitel zu garantieren
2. Die materielle Form der Medien garantierte eine gewisse zeitliche Stabilität der Inhalte, d.h. das archivierte Buch veraltet relativ langsam. Die dynamischsten archivierten Medien dürften wohl bisher (historisch durchaus interessante) Tageszeitungen gewesen sein
3. Die potenziell interessierte Zielgruppe war für die Masse der Publikationen gross genug, um später auch ein hinreichendes Interesse an den archivierten Beständen erwarten zu können, also der erwartete Nutzen für spätere Generationen liess die Kosten gerechtfertigt erscheinen
Keine dieser drei Prämissen lässt sich auf “neue Medien” übertragen. Das Publizieren kostet praktisch nichts, weder Geld noch Mühe. Das schafft Vielfalt, manchmal auch Beliebigkeit und oft jede Menge Müll.
Die digitale Form ist geradezu eine Einladung zur Dynamik, Inhalte in Blogs und Foren veralten oft in Minuten und sind danach vollkommen uninteressant, für mich wie auch für meine Kinder und Enkel. Ausserdem ist die Zielgruppe vieler Publikationen schon jetzt so klein (ich wette es gibt hunderttausende von Websites die ausser dem Autor noch nie jemand besucht hat), dass sich auch zukünftig garantiert kein Schwein dafür interessieren wird. Hier ist der Aufwand in der Breite gigantisch, der Nutzen jedoch praktisch gleich Null.
Zusätzlich werden selbst die wenigen heute für eine Archivierung wirklich interessanten Inhalte dadurch sehr wahrscheinlich unbrauchbar und uninteressant, dass man versucht sie aus dem Web in ein statisches Format zu zwingen. Was soll eine Website als PDF wert sein, wenn dabei alle dynamischen Elemente (Links?) erstarren? Überhaupt lassen sich viele Projekte gar nicht isoliert wie ein Buch mit in sich geschlossener Handlung betrachten, sondern entfalten ihren Eindruck und ihre Bedeutung erst durch die Eingebundenheit in das web. Die meisten xing-Profile sind für sich genommen zum Beispiel total irrelevant, lediglich die Verknüpfungen der Seiten miteinander enthalten die eigentliche Information. Selbst wenn man die Bringepflicht mit brachialen Bussgeldern durchsetzt wird hinterher niemand ein solches verkrüppeltes Archiv nutzen wollen.
Ich kann mir diese Regelungswut nur so erklären, dass die DNB genau wie die “bisherigen Lieferanten” der Archivprodukte (also die klassischen Medien) um ihren zukünftigen Status in einer sich drastisch ändernden medialen Welt besorgt sind. In der Tat denke ich, dass die Bedeutung der Archivierung mit dem Rückgang statischer Medien (Einstellung von Zeitschriftentiteln etc.) zurückgehen wird - und man sich dementsprechend darauf einstellen muss, damit auch selbst an Bedeutung zu verlieren. Das ist nunmal so und das kann man auch per Gesetz nicht ändern. Wahrscheinlich ist die Idee des Sammelns und Sortierens aber so typisch deutsch, dass niemand von den Entscheidern wirklich glauben kann dass es auch ohne geht…
Ich hätte absolut kein Problem damit, wenn die DNB in ihrer bisherigen Form mit geringen Anpassungen weiterarbeitet (also neben realen Büchern zum Beispiel die Archivierung von statischen und einer materiellen Ausgabe vergleichbaren eBooks ab einer gewissen “Auflage” übernimmt). Alles was darüber hinausgeht ist jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt und gegenüber den Erschaffern der Inhalte weder in Bezug auf den Aufwand noch auf die angedrohten Strafen zu rechtfertigen. Ein solches “Archiv” nutzt allein dem Statuserhalt der DNB, sonst niemandem. Mir tun nur die sicher netten Mitarbeiter leid die das jetzt ausbaden müssen…
Danke für die Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Beitrags auf meinem Blog nochmal an Holger. Den Artikel findet Ihr übrigens auch im CD Forum.
Eingetragen am 23. Oktober 2008 in der Kategorie:
Internet, Politik, rechtliches
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Gleiches Recht für alle oder lieber doch nicht? Aber wer Rechte will bekommt auch Pflichten auferlegt.
Heute tritt die stark umstrittene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) in Kraft. Die erst gestern in ihrer endgültigen Form veröffentlichte Verordnung verlangt neben der Einreichung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften auch die Einreichung einer Kopie von reinen Internet Publikationen bzw. Medienwerken, zum Beispiel Artikeln und Beiträgen aus Blogs, Foren und Wikis. Neben Artikeln sollen auch Grafiken und Software unter die Verordnung fallen. Wer der Aufforderung seine Publikationen der Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen nicht nachkommt riskiert eine Abmahnung von bis zu 10.000 Euro.
Doch nicht jeder Blogbetreiber muss nun regelmäßig seine Blogartikel einreichen. Wer beispielsweise sein Blog lediglich privat betreibt muss dies nicht tun. Zudem können und sollen Online Publikationen online per FTP und bevorzugt als PDF einreichbar sein.
Ich persönlich halte diese Verordnung für (noch) nicht zeitgemäß. Zwar ist dies sicherlich für die Zukunft der richtige Schritt das Internet als vollwertiges Medium anzuerkennen, doch sollte man dies nicht nur an einer Front tun. Es gibt sehr viele Bereiche im Internet wo eine Rechtsunklarheit herrscht, weil keine bzw. kaum Gesetze für das Internet bestehen und diese meist sehr ungenau oder veraltet sind. So machen die Gerichte derzeit die Internetgesetze oder es werden Gesetze die eigentlich für Printmedien verabschiedet wurden für das Internet neu ausgelegt. Vielleicht sollte man mit einer Neuregelung des Abmahnwesens oder des Datenschutzes explizit auf das Internet bezogen anfangen?