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Webmaster freuet euch. Gravenreuth Urteil rechtskräftig!

Posted by netdynamic | Posted in Allgemein | Posted on 06-02-2009

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Nachdem Günther Freiherr von Gravenreuth bereits im September letzten Jahres zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden war ist das Urteil nun rechtskräftig. Wie heute bekannt wurde hat das Kammergericht seine Revision  bereits am 2. Februar verworfen und damit das Urteil für rechtskräftig erklärt. Wann Gravenreuth seine Haftstrafe nun antreten muss ist allerdings nicht bekannt.

Hintergrund des Rechtsstreits zwischen dem als Abmahn-Anwalt verschrienen Günther Freiherr von Gravenreuth und der taz war eine Abmahnung von  Gravenreuth in der er das Newsletter Angebot der Taz bemängelte. So wurde bei einer Bestellung des taz Newsletters automatisch eine Bestätigungs E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse versendet in der dann über einen Link die aktivierung des Abonements vorgenommen werden konnte. Die taz bezahlte die Abmahnung, was Gravenreuthdem Vollstreckungsgericht gegenüber leugnete und daher die Domain taz.de pfändete. Später verlor Gravenreuth die Domain durch eine eine Einstweilige Verfügung wieder an die taz. Auch die nachfolgenden zivilrechtlichen Verfahren in denen festgestellt wurde das das “double opt in” Verfahren rechtskonform ist verlor Gravenreuth.

Warum hat der Herr eigentlich immernoch eine Zulassung als Anwalt, oder habe ich da etwas nicht mitbekommen und er hat sie schon verloren? Wenn es interessiert, hier gibt es noch das Urteil.