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studiVZ kauft sich aus dem Rechtsstreit mit Facebook frei

Posted by netdynamic | Posted in Allgemein | Posted on 10-09-2009

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Wie einer heute veröffentlichten Pressemitteilung zu entnehmen ist haben Facebook und studiVZ ihren Rechtsstreit beigelegt.  Nach dem inzwischen gut ein Jahr andauerndem Rechtsstreit hatte das Kölner Landgericht den Verdacht der “unlauteren Nachahmung” nicht bestätigen können. Die von Facebook angekündigte Berufung blieb jedoch aus. Statdessen überaschten beide Unternehmen nun mit einer Presseerklärung in der es heißt:

Die Betreiber der sozialen Netzwerke Facebook und studiVZ haben sich darauf geeinigt, ihren Rechtsstreit zu beenden. Beide Unternehmen kommen überein, ihre jeweiligen Forderungen in den USA beziehungsweise in Deutschland zurückzuziehen. Teil der Vereinbarung ist es, dass beide Unternehmen ihre Netzwerke unverändert weiter betreiben dürfen. Facebook erhält im Zuge der Einigung eine Zahlung. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, keine weiteren Einzelheiten offenzulegen.

Besonders interessant ist der letzte Teil der Bekanntmachung:

Facebook erhält im Zuge der Einigung eine Zahlung. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, keine weiteren Einzelheiten offenzulegen.

Damit gibt studiVZ meiner Ansicht nach zu sich zumindest in einigen Teilen der Anklage der Nachahmung schuldig gemacht zu haben.

Videoportal Veoh gewinnt Copyright Rechtsstreit

Posted by netdynamic | Posted in Allgemein | Posted on 31-08-2008

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Das englischsprachige Videoportal Veoh ist laut Cnet erfolgreich aus dem Rechtsstreit mit der Io Group hervorgegangen. In dem Rechtsstreit ging es um das unerlaubte zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschütztem Videomaterial. Die Klage der Io Group wurde mit der Begründung abgewiesen, dass Veoh nicht für die von Dritten eingestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.

Die Entscheidung begründet darauf das Veohangemessene Vorsichtsmaßnahmen trifft, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern“.  So weißt Veoh vor dem Video Upload darauf hin das die Videos frei von Rechten dritter sein müssen. Zudem bietet Veoh die Möglichkeit urheberrechtlich geschützte Videos zu melden, im Gegensatz zu anderen Videoportalen werden Videos bei einer Meldung vorsorglich automatisch gesperrt. Bei Youtube und auch Myvideo ist es standard, dass nach einer Meldung die Videos online bleiben, bis sich ein Mitarbeiter mit der Beschwerde auseinander gesetzt hat.

Interessant ist sicherlich wie sich die das Urteil auf die Rechtssprechung im Fall der Klage von Viacom gegenüber Youtube bemerkbar machen wird …

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